Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Das Land Hessen agiert ohne Haushalt, 4. April 1951

Das hessische Finanzministerium gibt bekannt, dass Hessen im Moment ohne Haushalt arbeiten muss. Da die Regierung erst in den nächsten Monaten den Haushalt verabschieden kann, muss zunächst ein Überleitungsgesetz erarbeitet werden. Daher werden zur Zeit nur Zahlungen vom Staat übernommen, für die ein Rechtsanspruch besteht. Bauvorhaben, sofern sie nicht aus Vorjahres-Geldern finanziert werden, sind gänzlich eingestellt worden. Die Baustopps sollen zur Sanierung des Haushalts beitragen.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Das Land Hessen agiert ohne Haushalt, 4. April 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3741> (Stand: 27.1.2025)
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