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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr, 3. März 1960
Der Hessische Landtag beschließt ein „Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr“, mit dem die Bestimmungen der Hessischen Staatshaushaltsordnung vom 4. Juli 1949 und des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 21. Dezember 1957 zum Rechnungsjahr geändert werden. Das bisher am 1. April beginnende und am 31. März des Folgejahres endende Rechnungsjahr stimmt damit künftig mit dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) überein. Alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes werden dementsprechend geändert.
(OV)
- Records
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 1960, Nr. 3, vom 14. März 1960
- Additional Information
- Recommended Citation
- „Gesetz zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr, 3. März 1960“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4275> (Stand: 13.8.2024)
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