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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Hessischer Landtag verabschiedet Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz, 29. Juni 1966

Der Hessische Landtag verabschiedet das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG). Darin werden unter anderem die Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird (Zweiter Abschnitt), die Forderungen des bürgerlichen Rechts (Dritter Abschnitt) sowie die Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung mit Ausnahme einer Geldleistung oder eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (Vierter Abschnitt) geregelt.
(OV)

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„Hessischer Landtag verabschiedet Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz, 29. Juni 1966“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4536> (Stand: 13.8.2024)
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