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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Anordnungen für Flaggengebrauch am Volkstrauertag, 7. März 1933

Die Reichsbehörden ordnen an, dass in allen Ländern am Volkstrauertag (12. März als Gedenktag für die Gefallenen) neben den derzeitigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold auch die früheren Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot auf Halbmast aufgezogen werden sollen. Das Zeigen von marxistischen Flaggen an Dienstwohnungen ist verboten.

Eine Reihe von rechtsorientierten Verbänden, darunter der Kyffhäuser-Bund und die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) ersuchen die Reichsregierung, die Abänderung der derzeitigen Reichsfarben in Schwarz-Weiß-Rot raschestmöglich durchzuführen und eventuell schon provisorisch Verfügungen zu erlassen.
(OV)

Records
Recommended Citation
„Anordnungen für Flaggengebrauch am Volkstrauertag, 7. März 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3456> (Stand: 13.8.2024)
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