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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Schließung der Spielbank in Homburg, Mai 1849

Zum 1. Mai 1849 wurde in der Frankfurter Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, das öffentlichen Spielbanken den Betrieb untersagte. Glücksspiel galt als „Mittel zur Beförderung des Volkselends“, ein Verbot als wirksame Maßnahme gegen die Spielsucht.

Der Verabschiedung des Gesetzes gingen lange Debatten in der Nationalversammlung voraus. Da es in Homburg vor der Höhe seit 1841 eine Spielbank gab, die seit 1843 im neu errichteten Kurhaus untergebracht war, befürchtete die Stadt wirtschaftliche Nachteile und protestierte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes dagegen. Auch andere betroffene Städte verlangten Entschädigungen, konnten sich aber ebenfalls nicht durchsetzen.

In Homburg wurde das Gesetz zunächst nicht umgesetzt. Erst als Exekutionstruppen in der Stadt eintrafen, wurde die Spielbank am 9. Mai geschlossen. Nur zwei Wochen später öffnete sie wieder, dieses Mal allerdings als privater Club. Auch in Wiesbaden fand das Glücksspiel ab Juli 1849 nur noch in speziellen, polizeilich beaufsichtigten Räumen statt.
(StF/UH)

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„Schließung der Spielbank in Homburg, Mai 1849“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/7196> (Stand: 12.9.2024)
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