Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Hessische Regierung verbietet Anlage neuer Weinberge, 19. März 1951

Die Hessische Landesregierung informiert die Oberbürgermeister und Landräte Hessens darüber, das die Anlage neuer Weinberge fortan verboten ist. Die Regierung begründet diesen Schritt damit, dass die Existenz der Weinbauern durch die Anlage neuer Weinberge gefährdet sei.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Hessische Regierung verbietet Anlage neuer Weinberge, 19. März 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3725> (Stand: 19.3.2025)
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