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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Bundesarbeitsgericht in Kassel stärkt Gleichberechtigung in Tarifverträgen, 23. März 1957
Das Bundesarbeitsgericht in Kassel stellt fest, dass das Gleichberechtigungsgesetz auch beim Abschluss von Tarifverträgen gilt. Dementsprechend sind tarifliche Bestimmungen, die für Frauen bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Lohn vorsehen als für Männer, nichtig.
(OV)
- Records
- Recommended Citation
- „Bundesarbeitsgericht in Kassel stärkt Gleichberechtigung in Tarifverträgen, 23. März 1957“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/2754> (Stand: 13.8.2024)
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