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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Entwurf eines neuen hessischen Wahlgesetzes, 14. Juli 1950
Das hessische Kabinett nimmt in seiner Sitzung einen Referentenentwurf des Innenministeriums für ein neues Wahlgesetz an. Nach dem Entwurf müssen für die Aufstellung eines Kandidaten ein halbes Prozent der Wahlberechtigten eines Wahlkreises, mindestens aber 250 Unterschriften erreicht werden. Bei der Wahl eines Kandidaten werden die überschüssigen Stimmen nicht auf die Landesliste angerechnet.
(OV)
- Records
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.7.1950, S. 4.
- Recommended Citation
- „Entwurf eines neuen hessischen Wahlgesetzes, 14. Juli 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3627> (Stand: 13.8.2024)
