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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Päpstliche Anerkennung von katholischen Genossenschaften und Kongregationen, 1834

Papst Gregor XVI. (1765–1846) erkennt die neu gegründeten religiösen Genossenschaften und Kongregationen als Orden an. Damit wird die kirchenrechtliche Grundlage für die vielen neuen Gemeinschaften, die in der Zeit von 1850 bis 1950 entstehen, gelegt. Die Gruppen sind in der Kranken- und Armenpflege, im Schulbereich und der Altersversorgung tätig. Die Kongregationen sind hierarchisch aufgebaut. An der Spitze der katholischen Mutterhäuser steht die Generaloberin, darunter die Provinzhäuser je mit einer Provinzoberin, darunter die Einzelniederlassungen mit einer Hausoberin. Die Filialen unterstehen entweder dem zuständigen Diözesanbischof oder direkt dem Papst. Zu einem Konvent gehören mindestens drei Personen, unerlässlich ist ein Raum für Andacht und Gebet.
(RKr)

Records
Recommended Citation
„Päpstliche Anerkennung von katholischen Genossenschaften und Kongregationen, 1834“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6254> (Stand: 13.8.2024)
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