Hesse in the 19th and 20th Centuries

Geldstrafe für Roland Freisler, 24. November 1930
Während einer Debatte in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung über die Geschehnisse der „Blutnacht“ vom 18. Juni 1930 wirft der Stadtverordnete der NSDAP Roland Freisler (1893–1945 der Polizei vor, sie habe die Zusammenstöße planmäßig herbeigeführt und das „Blut fließen sehen wollen“.
Als daraufhin der Stadtverordnetenvorsteher Friedrich Hofacker (1881–1952) einen Strafantrag stellt, kommt es im November 1930 zu einem Prozess gegen Freisler. Dieser will in dem Prozess beweisen, dass der Polizeieinsatz aus Vorsatz und nicht aus Fahrlässigkeit „polizeilichen Gesichtspunkten“ widersprach und die angegriffenen und verletzten Nationalsozialisten keine Hilfe erhielten. Freisler überzieht das Gericht mit Anträgen, lehnt Beteiligte wegen Befangenheit ab und bezweifelt die Aussagen von Zeugen.
Das Gericht kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen der Schutzpolizei in einem Fall nicht ausgereicht hätten und dadurch nicht der Schutz der Versammlungsteilnehmer gewährleistet werden konnte. Daher wird Freisler von dem Vorwurf der Beleidung des Kommandeurs der Schutzpolizei freigesprochen, jedoch wegen übler Nachrede gegenüber dem Polizeipräsidenten Adolf Hohenstein (1881–1937) zu einer Geldstrafe von 300 Reichsmark und wegen Hausfriedensbruch zu einer Zahlung von 100 Reichsmark verurteilt.
(OV/StF)
- Records
- Additional Information
- „Um die Hintergründe des 18. Juni“, Kasseler Neueste Nachrichten Nr. 271 vom 18./19.11.1930, S. 3 (eingesehen am 13.7.2026)
- „Das Urteil im Freisler-Prozeß“, Hanauer Anzeiger Nr. 276 vom 25.11.1930, S. 7 (eingesehen am 9.7.2026)
- Recommended Citation
- „Geldstrafe für Roland Freisler, 24. November 1930“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/1762> (Stand: 17.8.2026)
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