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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Hessen macht den Verfassungstag der Weimarer Republik zum gesetzlichen Feiertag, 20. Juni 1929

Mit dem vom Landtag des Volksstaates Hessen in Darmstadt beschlossenen „Gesetz über den Verfassungstag“ macht Hessen den 11. August als zweites Land des Reiches zum gesetzlichen Feiertag.1 Dieses Datum gilt seit 1921 als Nationalfeiertag des Deutschen Reiches (der Weimarer Republik), doch bleibt es den einzelnen Ländern des Reiches überlassen, den Verfassungstag zu einem gesetzlichen Feiertag zu erheben. Zustande gekommen war eine Entscheidung, den 11. August zum Nationalfeiertag zu erklären, auf Initiative der Parteien der „Weimarer Koalition“ SPD, DDP und Zentrum. Am 11. August 1919 war die Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung) erlassen worden, die erste demokratische Verfassung des Deutschen Reichs, die am 14. August 1919 in Kraft trat.

Ein Vorstoß des sozialdemokratischen Innenministers Adolf Köster (1883–1930), auf dessen Vorschlag hin sich das Kabinett am 1. Juli 1922 darauf verständigt hatte, den 11. August reichsweit zu einem gesetzlichen Feiertag zu erklären, und dem Verfassungstag (als „Bekenntnistag“ zu einer republikanischen Gesinnung) dadurch mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, war am Widerstand mehrerer Länder gescheitert. Im Volksstaat Hessen ist der 11. August zugleich der Tag der jährlichen Verleihung des 1923 zum ersten Mal vergebenen Georg-Büchner-Preises, mit dem hessische Künstler, Dichter, Schauspieler und Sänger ausgezeichnet werden.
(KU)


  1. Das Land Baden hatte bereits 1923 den 11. August zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
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„Hessen macht den Verfassungstag der Weimarer Republik zum gesetzlichen Feiertag, 20. Juni 1929“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/660> (Stand: 13.8.2024)
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