Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Erlaubnis zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 11. Juni 1918

Das Großherzogliche Finanzministerium in Darmstadt gibt bekannt, dass Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) am 5. Juni der Stadt Gießen die Konzession zum Bau und Betrieb einer elektrischen Straßenbahn erteilt habe, womit auf Antrag der Betreiberin nicht nur Personen und Gepäck, sondern auch Gütern transportiert werden dürften. Dass die Konzession zur Güterbeförderung mit dem Kriegsbedarf in Zusammenhang steht, geht aus der Bestimmung hervor, die Konzession für die Beförderung von Gütern im öffentlichen Verkehr gelte „für die Dauer des Krieges bis drei Jahre nach Beendigung des Kriegszustandes.“
(OV)

Records
Recommended Citation
„Erlaubnis zur Beförderung von Gütern in der Gießener Straßenbahn, 11. Juni 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3154> (Stand: 13.8.2024)
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