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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Das Kriegsermächtigungsgesetz von 1914 und der Arbeitsschutz, 4. August 1914

Am 4. August 1914 wird im Rahmen des Kriegsermächtigungsgesetzes das „Gesetz betreffend Ausnahmen von den Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter“1 erlassen.2 Das umgangssprachlich auch als „Notgesetz“ bezeichnete Abkommen schränkt in den folgenden Kriegsjahren Arbeiter und Arbeiterinnen in ihren Rechten, wie sie durch die Reichsgewerbeordnung von 1908 geregelt waren,3 ein.4 Darunter zu leiden haben insbesondere arbeitende Frauen, für die zuvor spezielle Regelungen des Arbeiterinnenschutzes galten, wie etwa eine maximale Beschäftigungsdauer von zehn Stunden pro Tag, das Verbot von Nachtarbeit, eine einstündige Mittagspause etc.5 Das erlassene Kriegsermächtigungsgesetz sieht eine Außerkraftsetzung der geltenden Reichsgewerbeordnung für Frauen nur bei dringender Notwendigkeit vor: Daher sollen Verlängerungen in der Arbeitszeit nur vorgenommen werden, wenn und solange Ersatzarbeitskräfte nicht zu beschaffen sind oder wenn die vorhandenen Betriebsräume, Einrichtungen oder Maschinen nicht die Einstellung vermehrter Arbeitskräfte zulassen. Insbesondere sollen Frauen nur in dringenden Notfällen über das gegenwärtige Maß der Gewerbeordnung hinaus beschäftigt werden und Kinder unter 14 Jahren selbstverständlich nur mit leichten Arbeiten [...], ist in der sozialdemokratischen „Volksstimme“ vom 8. August 1914 zu lesen.6 Faktisch kommt es in den folgenden Jahren aber zu einer Missachtung der Rechte von Arbeiterinnen. Sie müssen zunehmend Überstunden ableisten und vor allem in der chemischen Industrie und Rüstungsindustrie Schwerstarbeit leisten.7 Sozialdemokratische Organe äußern deshalb in den folgenden Jahren ihre Bedenken und bemängeln die Arbeits- und Lebensbedingungen arbeitender Frauen.8
(NT)


  1. Guttmann, Weibliche Heimarmee, S. 16.
  2. Vgl. ebd.
  3. Vgl. ebd.
  4. Vgl. ebd., S. 18.
  5. Vgl. ebd., S. 16.
  6. Volksstimme. Sozialdemokratisches Organ für Wiesbaden-Biebrich-Rheingau, Lahntal, Westerwald, Nr. 183, 8.8.1914: Die Kriegsausnahmen vom Arbeiterschutz.
  7. Guttmann, Weibliche Heimarmee, S. 18.
  8. ebd., S. 19.
Records
Recommended Citation
„Das Kriegsermächtigungsgesetz von 1914 und der Arbeitsschutz, 4. August 1914“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/5428> (Stand: 13.8.2024)
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