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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie: IG Metall empfiehlt Verweigerung von Überstunden, 23. Juli 1951

Die große Lohnkommission der Arbeitnehmervertretung Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) fasst den Beschluss, als erste Kampfmaßnahme im Tarifstreit mit dem Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie ihren Mitgliedern in den Belegschaften die Verweigerung von Überstunden (beginnend ab Montag, den 30. Juli) zu empfehlen. Ausschlaggebend für die Empfehlung und den damit eingeleiteten Übergang in den Arbeitskampf ist die Weigerung der Arbeitnehmerseite, Verhandlungen über die gewerkschaftliche Lohnforderung aufzunehmen. Die entsprechende Entschließung endet mit den Worten: „Es besteht Streikgefahr!“

Die Frankfurter Bezirksleitung der IG Metall hatte am 31. Mai 1951 die bestehende Tarifvereinbarung für die Beschäftigten der hessischen Eisen-, Metall- und Elektroindustrie mit Wirkung zum 15. Juni gekündigt. Die Arbeitgeber waren daraufhin nicht bereit, unverzüglich in Neuverhandlungen einzutreten. Eine erste Verhandlungsrunde, die mit entsprechender Verzögerung am 4. Juli stattfand, endete ergebnislos. In einer zweiten Verhandlungsrunde am 16. Juli signalisierten die Arbeitgeber ultimativ, dass ihrerseits kein Interesse an direkten Verhandlungen über die aufgestellten Forderungen (Erhöhung des Arbeiter-Ecklohns um 12 Pfennig je Stunde und entsprechende Erhöhung der Gehälter der Angestellten) bestehe. Vielmehr betrachte man derzeit die ausstehenden Beschlüsse des paritätisch besetzten „Kanzlerausschusses“ als Orientierung für weitere Tarifkorrekturen. Die Lohnforderungen der Gewerkschaft sollten sich an den von diesem Gremium ausgesprochenen Empfehlungen ausrichten.
(KU)

Records
Recommended Citation
„Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie: IG Metall empfiehlt Verweigerung von Überstunden, 23. Juli 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4698> (Stand: 16.8.2024)
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