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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Schulordnung für Ober- und Niederhessen, 1803
Mit der Schulordnung für Ober- und Niederhessen wird die Schulpflicht für Kinder zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr eingeführt. Die Schulaufsicht wird durch die Geistlichen in jährlichen Visitationen durchgeführt. Religiöse Themen beherrschen den Unterricht, in „weltlichen“ Unterrichtsgegenständen wird eine Gefährdung des Glaubens gesehen. Zur Verbesserung der Lehrerausbildung werden in Marburg und in Fulda Lehrerseminare gegründet. Das Marburger Seminar steht allen Religionen und Konfessionen offen, es ist in einem Mietslokal untergebracht.
(RKr)
- Records
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens, Kassel 1900, S. 23-26
- Recommended Citation
- „Schulordnung für Ober- und Niederhessen, 1803“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6014> (Stand: 26.9.2024)
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