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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Landtag verabschiedet eine umfassende Hochschulreform, 5.-6. Mai 1970

Der Hessische Landtag verabschiedet in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 1970 mit den Stimmen der SPD gegen die der CDU, FDP und NPD die hessische Hochschulgesetzgebung („Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Hessen“ von 1966) in einer weitreichenden Neufassung als Hessisches Hochschul- und Universitätsgesetz.

Durch die Novellierung des 1966 in seiner ersten Fassung verabschiedeten Hochschulgesetzes wird der bislang mit Abstand konsequentesten Hochschulreform in der Geschichte des Landes Gesetzeskraft verliehen. Bereits 1967 waren – zunächst von studentischer Seite – Forderungen nach einer umfassenden Novellierung des Hochschulgesetzes von 1966 laut geworden (vgl. Sargk: Hochschulpolitik und Hochschulgesetzgebung, S. 199). Der hessische Ministerpräsident erarbeitete ein 10-Punkte-Programm zur Neufassung, das er am 30. Mai 1968 veröffentlichte. Inhaltlich lehnte sich dieses Programm stark an Grundsätze an, die im Januar und Mai 1968 von der Westdeutschen Rektorenkonferenz und im April 1968 von der Konferenz der Kultusminister aufgestellt worden waren. Die wichtigsten inhaltlichen Gesichtspunkte der Reformvorschläge bestanden in der Einführung einer Präsidialverfassung, der Neuordnung des Berufungs-, Prüfungs- und Habilitationswesens, die gleichgewichtete Vertretung von Studierendenschaft, Hochschullehrern und Assistenten in allen wichtigen Universitätsgremien, die Änderung der Institutsstruktur (Substituierung der Fakultäten durch Fachbereiche und die Ablösung des bisherigen Disziplinarrechts durch ein studentisches Ordnungsrecht. Die Rektoren der vier hessischen Hochschulen treten aus Protest gegen die Verabschiedung des Gesetzespakets noch in der selben Nacht zurück.
(KU)

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„Landtag verabschiedet eine umfassende Hochschulreform, 5.-6. Mai 1970“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4403> (Stand: 13.8.2024)
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