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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Keine staatliche Sektkellerei auf Staatsdomäne im Rheingau, 19. September 1951
Nach langen Verhandlungen zwischen der hessischen Regierung und deutschen Sektherstellern nimmt die hessische Landesregierung Abstand von ihrem Plan, auf der Staatsdomäne Rheingau eine staatliche Sektkellerei einzurichten. Die Trauben der Staatsdomäne gehen weiterhin an die Sektproduzenten.
(MB)
- Records
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.9.1951, S. 3
- Recommended Citation
- „Keine staatliche Sektkellerei auf Staatsdomäne im Rheingau, 19. September 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3942> (Stand: 19.9.2024)
