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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Einstellung der Schulgelderhebung in Hessen, 16. Mai 1947

Unter Bezug auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung – „in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten“ – verfügt Kultusminister Erwin Stein (1903–1992; CDU) die Einstellung der Schul- und Unterrichtsgelderhebung. Obwohl der am 18. September vorgelegte Gesetzentwurf noch vorsieht, dass Eltern, deren Jahreseinkommen 4.200 Mark übersteigt, von der Schul- und Lerngeldfreiheit ausgenommen werden sollen, erwirken SPD und KPD deren uneingeschränkte Geltung, die am 16. Februar 1949 gesetzlich verabschiedet wird.
(OV)

Records
Recommended Citation
„Einstellung der Schulgelderhebung in Hessen, 16. Mai 1947“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/930> (Stand: 16.5.2025)
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