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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Preußischer Ministerialerlass zur Nutzung von Turnhallen, 25. Oktober 1898
Der Erlass legt fest, dass die Raumtemperatur in Turnhallen bei 12 bis 15 Grad Celsius liegen soll. Dies wird für den Sport als besonders sinnvoll angesehen. Die Hallen müssen an jedem Tag gereinigt werden, nicht nur die Fußböden, sondern auch Fenster, Wände und Geräte. Als Begründung wird auf die Verpflichtung am Sportunterricht teilzunehmen hingewiesen und dass „daher auch für minder kräftige Naturen und zartere Atmungsorgane gesorgt werden muss.“
Der Erlass ist ein Beispiel für die differenzierte Einflussnahme und Regelung der preußischen Obrigkeit im Schulwesen.
(RKr)
- Records
- Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Kassel, Leipzig 1910, S. 73 f.
- Recommended Citation
- „Preußischer Ministerialerlass zur Nutzung von Turnhallen, 25. Oktober 1898“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6835> (Stand: 13.8.2024)
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