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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Aufhebung des Ordensverbotes im Großherzogtum Hessen, 1. Juni 1895
Durch eine Übereinkunft zwischen der katholischen Kirche und dem Großherzogtum Hessen wird die endgültige Trennung zwischen Kirche und Staat analog der Regelungen in Preußen festgelegt. Personenstandsregister werden nur noch durch staatliche Behörden geführt, das heißt Trauungen, Geburten und Todesfälle müssen in den staatlichen Ämtern gemeldet werden. Die Zivilehe wird zur Norm. Verbunden ist damit die Aufhebung der Einschränkungen des Kulturkampfes für die Kirchen.
(RKr)
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- „Aufhebung des Ordensverbotes im Großherzogtum Hessen, 1. Juni 1895“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6805> (Stand: 13.8.2024)
