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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Weitere Präzisierung zum Verkehr zwischen den Besatzungszonen, 23. April 1947

Durch die Direktive Nr. 49 wird der private Reiseverkehr zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) weiter eingegrenzt. Reisende müssen nun sogenannte Interzonenpässe bei der jeweiligen Besatzungsbehörde beantragen, um zwischen den einzelnen Zonen zu reisen, Geschäfte abzuwickeln oder Familienmitglieder besuchen zu können. Diese Pässe sind für 30 Tage gültig. „Dringende familiäre wie geschäftliche Angelegenheiten“1 sind aber Voraussetzung, um einen solchen Pass zu erhalten. Besonders die Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone sind bei der Genehmigung sehr streng. Oftmals bleibt für die Bewohner Thüringens (später Bezirk Erfurt) nur der illegale Weg, um über die Demarkationslinie, die auch die Grüne Grenze (aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten des Thüringer Waldes und der Rhön) genannt wird, nach Hessen zu gelangen. Die einzig legale Lösung, die SBZ und spätere DDR zu verlassen, ist der Wege über die Sektorengrenze in Berlin, die noch bis zum 13. August 1961 offen blieb.
(MW)


  1. Ritter/Lapp, Die Grenze, S. 14
Records
Recommended Citation
„Weitere Präzisierung zum Verkehr zwischen den Besatzungszonen, 23. April 1947“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4185> (Stand: 13.8.2024)
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