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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Überwachung der Sozialdemokraten, 24. Oktober 1884

Mit dem sogenannten Sozialistengesetz, dem „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das im Oktober 1878 im Kraft trat, wurden Vereine, Versammlungen und Druckschriften verboten, „welche durch sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken.“

Reichskanzler Otto von Bismarck (1815–1898) sah die Sozialdemokraten als Bedrohung für den Staat an und hoffte, mit dem Verbot die Bewegung nachhaltig zu schwächen. Für die Durchsetzung des Gesetzes waren die Polizeibehörden zuständig, die in der Folge alle Aktivitäten der Sozialdemokraten streng überwachten. Ein Bericht des Wiesbadener Polizeikommissars Bernhard Gustav Bochwitz zeigt, wie engmaschig die Überwachungen erfolgten, aber auch, wie die Verbote immer wieder umgangen wurden.
(StF)

Additional Information
  • [Polizeibericht über eine Versammlung der Sozialdemokraten im Oktober 1884 in Wiesbaden]
  • Wikipedia: Sozialistengesetz (eingesehen am 24.10.2024)
Recommended Citation
„Überwachung der Sozialdemokraten, 24. Oktober 1884“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/7497> (Stand: 17.1.2025)
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