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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Kontrolle der Schulpflicht in Preußen, 17. März 1884
1884 wird erneut eine Verfügung durch die Abteilung für Kirchen- und Schulwesen erlassen, die eine genaue Instruktion zum Umgehen mit Schulversäumnissen festgelegt. Die Schulaufsicht und die Ortspolizeibehörden sollen die Einhaltung der Schulpflicht verstärkt überprüfen und unentschuldigtes Fehlen der Kinder bestrafen. Die Schulversäumnislisten werden wie bisher in doppelter Ausfertigung geführt. Wöchentlich erhält der Lokalschulinspektor diese und leitet ein Exemplar nach Sichtung an die Polizeistelle weiter. Die Polizei muss spätestens nach acht Wochen geregelt haben, welche Strafen (zum Beispiel Geld- oder sogar Haftstrafen) festgesetzt werden und wie diese Strafe vollstreckt wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für die Dorfschulen.
(RKr)
- Records
- Alexander Wachter, Dorfschule zwischen Pastor und Schulmeister, Frankfurt am Main u. a. 2001
- Wilhelm Quehl, Verordnungen betreffend das Volksschulwesen im Regierungsbezirk Kassel, S. 391-397
- Recommended Citation
- „Kontrolle der Schulpflicht in Preußen, 17. März 1884“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/6718> (Stand: 17.3.2025)
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