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Hesse in the 19th and 20th Centuries

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Zweite Haushaltslesung im Landtag, 25. Juni 1952

Im Hessischen Landtag findet die zweite Lesung über den hessischen Haushalt statt. Im Fokus der Debatte steht die von Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) beabsichtigte Einrichtung eines Landwirtschaftsministeriums. Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD), Ministerialdirektor Reuss und Finanzminister Heinrich Troeger (1901–1975; SPD) befürworten die Einrichtung dieses Ministeriums, da sich gezeigt habe, dass zum einen die Aufgaben dieses Ministeriums sich durch den Bund nicht verringert haben, und zum anderen das Ministerium für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft mit seinen vielfältigen Aufgaben zu überfrachtet sei; ein Minister allein könne diesen insgesamt sechs verschiedenen Zuständigkeiten daher nicht gerecht werden. Die SPD-Fraktion verabschiedete den Haushalt für das Ministerium für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft. Die Vorlage für ein eigenständiges Landwirtschaftsministerium geht in den Haushaltsausschuss. Als Einnahmen für das Haushaltsjahr 1952/53 sind 1.425.015.600 DM und als Ausgaben 1.456.393.600 DM angesetzt. Das Defizit wird derzeit auf 31 Millionen DM geschätzt.

Die FDP fordert Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) in der Sitzung auf, die neuen Schulgesetze vorzulegen. Metzger antwortet der Fraktion, dass in Hessen 800 neue Planstellen für Lehrkräfte geschaffen worden sind. Belange der Berufsschulen sollen unter das Schulunterhaltungsgesetz fallen. Des weiteren führt Metzger an, dass er das Mitbestimmungsrecht der Eltern nicht negiere.

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 wird am Ende der Sitzung durch die SPD-Abgeordneten angenommen, die Abgeordneten der FDP stimmen gegen diesen. Die Vertreter der CDU und des Blocks der Heimatvertriebenen enthielten sich der Stimme.
(MB)

Records
Recommended Citation
„Zweite Haushaltslesung im Landtag, 25. Juni 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/4087> (Stand: 13.8.2024)
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