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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Auswirkungen der Enteignungsmaßnahmen auf die Kasseler Verkehrsgesellschaft, 25. Mai 1951
Die Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) AG hat aufgrund des hessischen Enteignungsgesetz keinen Einblick mehr in die Vermögenswerte ihrer Betriebe. Daher muss sie zur fälligen Eröffnungsbilanz am 30. Juni 1951 eine vorläufige Neubewertung ihrer Vermögenswerte abgeben. Tut sie das nicht, wird sie aufgelöst. Die KVG erwartet damit auch mit Spannung das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes über die Enteignungsmaßnahmen der Hessischen Regierung.
(MB)
- Records
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.5.1951, S. 6
- Recommended Citation
- „Auswirkungen der Enteignungsmaßnahmen auf die Kasseler Verkehrsgesellschaft, 25. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3852> (Stand: 13.8.2024)
