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Grabdenkmäler

Übersichtskarte Hessen

Georg Knock 1569, Rode

Rode · Gem. Eltville am Rhein · Rheingau-Taunus-Kreis | Historisches Ortslexikon
Standort | Merkmale | Beschreibung | Inschrift | Nachweise | Zitierweise
Standort

Standort:

Rode

Gebäude / Areal:

Rode, ehem. Kirche der Chorherren vom hl. Grab

Merkmale

Datierung:

1569

Typ:

Grabinschrift

Erhaltung:

verloren

Beschreibung

Beschreibung:

Der Gewährsmann, dessen Textüberlieferung in die Würdtweinsche Epitaphiensammlung aufgenommen wurde, ordnete die Inschrift auf neun Zeilen zwischen Linien an, unterließ aber weiterführende Hinweise auf die Lage, Art und Gestaltung des eigentlichen Inschriftenträgers. Nach Würdtweinsche Epitaphiensammlung.

Geschlecht, Alter, Familienstand:

männliche Person(en)

Stand:

Amtspersonen

Dargestellte Personen:

Georg Knock, Landschreiber.

Das Landschreiberamt besaß neben dem Amt des adligen Viztums große Bedeutung in der erzstif-tischen Verwaltung.1) Dem Amtsinhaber oblag die Verwaltung der Grundherrschaft und der aus ihr fließenden Einnahmen, ferner die Kontrolle über alle mit der Erhebung dieser Einnahmen befaßten Personen. Seit dem beginnenden 14. bis ins 15. Jahrhundert hinein wurde einer möglichen Entfremdung des Amtes durch die Besetzung mit Klerikern begegnet.2) Wurde der Landschreiber nach der Neuordnung der Verwaltung während des 15. Jahrhunderts noch durch den Landesherrn bestimmt und entlassen, so war er seit der 2. Jahrhunderthälfte dem Kammerschreiber, später der Hofkammer unterstellt. In diese Zeit fällt auch die Besetzung des Amtes mit Bürgerlichen. Seit 1579 erledigte der Landschreiber neben dem Viztum oder in seiner Vertretung sämtliche Verwaltungsgeschäfte,3) und mit sinkender Bedeutung des Viztums wurde das Amt zum eigentlichen Mittelpunkt der kurmainzischen Verwaltung im Rheingau.4) Die Landschreiberei war in zwei Amtskellereien mit Sitz in Eltville und Rüdesheim eingeteilt.5) Zur Person des Verstorbenen sind keine weiteren biografischen Hinweise bekannt.

1) Ausführlich behandelt bei Witte 111-119, 194-208.

2) Ebd. 113mitAnm. 154.

3) Dies wurde durch die Landordnung Erzbischof Daniels von Mainz festgelegt, vgl. Witte 119.

4) Ebd. 195.

5) Roth, Geschichtsquellen I 277 Anm. **.

Inschrift

Umschrift:

Im iar 1569 den 12 / tag merz starb der ern/haft und wol achper her · / gerg · knock · lantsreiber · / zu · elffel we[l]chem got / ein frelich · auffersteh/ung · genedigklich / verleihen · wolle / amen

Schrift:

Fraktur (?)

Nachweise

Literatur:

  • Würdtweinsche Epitaphiensammlung H. 20, Bl. 6
  • Würdtwein, Epitaphienbuch 381.

Bearbeitung:

Die Inschriften des Rheingau-Taunus-Kreises. Gesammelt und bearbeitet von Yvonne Monsees (Die Deutschen Inschriften 43), 1997, S. 386 f., Nr. 473.

Zitierweise
„Georg Knock 1569, Rode“, in: Grabdenkmäler <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gdm/id/2018> (Stand: 24.3.2006)