Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914

Abschnitt 29: 3.8.1914: Aufruf des Landsturms


Aufruf des Landsturms !

Unter Bezugnahme auf den in ortsüblicher Weise veröffentlichten Aufruf des Landsturms wird hierdurch nochmals die Aufforderung zur Anmeldung in die Landsturmrolle wiederholt:

Die militärisch nicht ausgebildeten Landsturmpflichtigen

sind vor der Einberufung zum militärischen Dienst der Musterung und Aushebung unterworfen. Hierzu haben sich die des ersten Aufgebots mit Ausnahme der militärpflichtigen und der noch nicht militärpflichtigen in der Zeit vom 8. bis einschl. 12. Mobilmachungstage (das ist vom 9. bis 13. August 1914) unter Vorzeigung etwaiger Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufentshaltsortes zur Stammrolle (Landsturmrolle) anzumelden.
Wer die Anmeldung zur Stammrolle in der vorstehend gesetzten Frist nicht bewirkt, wird mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (Militär-Straf-Gesetzbuch § 68), sofern nicht wegen Fahnenflucht eine härtere Strafe verwirkt ist. Für die im Auslande Befindlichen verlängert sich die Anmeldefrist um die Zeit, welche nach erlangter Kenntnis von dem Aufruf zur sofortigen Rückkehr erforderlich ist.
Ueber Zeit und Ort der Musterung und Aushebung der militärisch nicht ausgebildeten Landsturmpflichtigen wird später befohlen.

[Offenbacher Abendblatt vom 3. August 1914]


Sachbegriffe: Zeitungen · Offenbacher Abendblatt · Landsturm · Musterung · Mobilmachung · Militärpapiere · Landsturmrolle
Empfohlene Zitierweise: „Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914, Abschnitt 40: 3.8.1914: Aufruf des Landsturms“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/161-29> (aufgerufen am 03.05.2024)