Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Januar 16
Wilhelm III. erklärt Berstadt für den Verkauf einer Gülte als pfandbar
Regest-Nr. 6570
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 128, Bl. 88. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 857 Nr. 2227. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er dem Johanniterhaus zu Nidda eine jährliche Rente von 19 fl. für 380 fl. verkauft hat und sich Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Berstadt für die pünktliche Entrichtung der Rente für pfandbar erklärt haben. Sollten ihnen daraus infolge Zahlungsverzögerungen Nachteile erwachsen, wird er sie schadlos halten.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwochen nach octavas epiphanie domini a. d. 1493. - Nachweise
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
Nidda, Johanniter · Berstadt · Berstadt, schultheiß · Berstadt, Schöffen
-
Sachbegriffe
Klöster, Johanniter · Renten, jährliche · Zahltermine · Zahlungen, verzögerte
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6570 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6570> (Stand: 07.05.2024)