Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 Juni 17

Johann Mönch von Buseck erhält Schadensersatz für seine Gefangenschaft

Regest-Nr. 2835

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 294, Bl. 76-76v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 258 Nr. 668.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er Ritter Johann Mönch von Buseck 200 fl. schuldet wegen der Gefangenschaft, die er unter Landgraf Ludwigs Vater [Hermann II.] erlitten hat, wobei er auf dem Wildenberg geschatzt wurde. Landgraf Hermann [II.] hat ihm bereits 100 fl. zurückerstattet, die restlichen 200 fl. will er Johann in zwei Raten zu Michaelis über ein Jahr und abermals über ein Jahr mit je 100 fl. zurückzahlen. Wegen der weiteren 100 fl., die Johann noch wegen seiner Gefangenschaft bezahlen soll, soll er sich rechtlich zur Wehr setzen. Wird er dabei zur Zahlung verurteilt, wird sie ihm der Landgraf auch ersetzen.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

1414 dominica post festum sanctorum martirum Viti et Modesti.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Empfänger

Buseck, Johann [I.] von

Siegler

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Wildsberg (Schwalm-Eder-Kreis)

Sachbegriffe

Ritter · Gefangene · Schatzungen · Schadensersatzleistungen · Abschlagszahlungen · Zahltermine · Rechtsstreitigkeiten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2835 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2835> (Stand: 27.04.2024)