Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Juni 17
Johann Mönch von Buseck erhält Schadensersatz für seine Gefangenschaft
Regest-Nr. 2835
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 294, Bl. 76-76v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 258 Nr. 668. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er Ritter Johann Mönch von Buseck 200 fl. schuldet wegen der Gefangenschaft, die er unter Landgraf Ludwigs Vater [Hermann II.] erlitten hat, wobei er auf dem Wildenberg geschatzt wurde. Landgraf Hermann [II.] hat ihm bereits 100 fl. zurückerstattet, die restlichen 200 fl. will er Johann in zwei Raten zu Michaelis über ein Jahr und abermals über ein Jahr mit je 100 fl. zurückzahlen. Wegen der weiteren 100 fl., die Johann noch wegen seiner Gefangenschaft bezahlen soll, soll er sich rechtlich zur Wehr setzen. Wird er dabei zur Zahlung verurteilt, wird sie ihm der Landgraf auch ersetzen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1414 dominica post festum sanctorum martirum Viti et Modesti.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Gefangene · Schatzungen · Schadensersatzleistungen · Abschlagszahlungen · Zahltermine · Rechtsstreitigkeiten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2835 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2835> (Stand: 04.05.2024)