Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1354 Juli 1

Landgraf Heinrich II. verleiht der Freiheit die Rechte der Altstadt in Kassel

Regest-Nr. 10878

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Kassel. Pergament, das angehängte große Reitersiegel bis auf den Kopf des Landgrafen und die linke untere Seite wohl erhalten.
Abschriften: Stadtarchiv Kassel, Copialbuch A IV Nr. 5. Tagesdatum infolge Beschädigung des Papiers fehlt.
Regesten: Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel.
Regest
Dinstag nach s. Petirs und S. Pauls tag. Landgraf Heinrich II. von Hessen gibt den Bürgern der Freiheit zu Kassel die gleichen Rechte mit denen der Altstadt an Gericht und sonstigem Recht, ausgenommen deren Innung, indem die Bürger der Freiheit die ihnen verbrieften Innung behalten und gebrauchen sollen. Wollen letztere die Privilegien der Altstadt einsehen, so will der Landgraf ihnen dazu behilflich sein. er will sie auch die nächsten 17 Jahre, von der kommenden Weihnacht an gerechnet, mit keiner Bede beschweren. Was sie binnen der Zeit über verbriefte Abgaben hinaus aufbringen können, das sollen sie an die Befestigung ihrer Stadt wenden. Die bis zum Tage der Ausstellung der Urkunde von den Bürgern der Freiheit gegen den Landgrafen verwirkten Strafen (Brüche) werden erlassen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Kassel, Freiheit · Kassel, Altstadt

Sachbegriffe

Rechte, Übertrag von · Innungen · Bürger · Bürgerrechte · Gerichtsrechte · Steuern, Erlaß von · Steuern, Beden · Beden · Privilegien · Stadtbefestigungen · Strafe, Erlaß von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Brunner, Stadtarchiv

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10878 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10878> (Stand: 29.04.2024)