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Hessische Biografie

Portrait

Antonius Alberti
(belegt 1499–1536)

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Weitere Informationen

GND-Nummer

1135213224

Alberti, Antonius [ID = 5923]

* [unbekannt] Sankt Goar, belegt 1499–1536
Sekretär, Notar, Kanzler, Wartspfennig, Zolleinnehmer
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Weitere Namen:

  • Albrechter, Antonius
  • Alberti, Antonius Goarinus
Wirken

Werdegang:

  • Herkunft vermutlich aus Sankt Goar
  • 10.9.1597 bis zuletzt 9.4.1512 Secretarius, 13.8.1511 Magister
  • 30.8.1511 Secretarius zu Hessen, 6.2.1509 Notar
  • 21.6.1511 und 4.7.1511 am landgräflichen Hofgericht
  • 26.6.1513 Fuldischer Kanzler
  • September 1516 Hochzeit
  • 23.10.1525 auf Lebenszeit zum landgräflich-hessischen Wartspfennig (Zolleinnehmer) in Boppard bestellt, dort noch am 25.5.1533 belegt

Lebensorte:

  • Marburg
Familie

Partner:

  • Meyschen, Else, Tochter des Hans Meyschen von Fladungen gen. Kuchenbecker, Bürger und Schöffe zu Fulda. - Heirat 1516
Nachweise

Quellen:

Literatur:

Leben

Alberti1 Antonius, aus der gelehrtesten St. Goarer Familie des späten Mittelalters2, studiert 1499 in Köln die artes und schließt das Studium 1502 ab3. 1507 September 10 ist er Sekretär Landgraf Wilhelms II.4 und nennt sich nach dessen Tode 1511 August 30 Anthonius Albrechter secr(etarius) zu Hessen5. Im gleichen Jahr erscheint er als Sekretär des Hofgerichts zu Marburg6. Diese Stellungen und insbesondere seine späteren Tätigkeiten für das Stift Fulda und das Erzbistum Trier verlangen eigentlich auch ein juristisches Studium, worauf hindeuten könnte, daß er sich 1509 Februar 6 einmal notarius nennt7. 1510 November 13 ist er erstmals als Magister bezeugt8 In hessischen Diensten findet er sich noch 1512 April 23 dann ist er offenbar in Gegensatz zu den hessischen Regenten geraten10 und wohl deshalb in die Dienste des Stiftes Fulda übergewechselt, zumal dieses zugleich einen erheblichen Aufstieg für ihn bedeutete, denn bereits 1513 Juni 26 unterzeichnet er als fuldischer Kanzler11. Das ist er auch noch 1516 September 11, als er den hessischen Hofmeister Konrad von Wallenstein zu seiner Hochzeit am 13. Oktober einlädt12 und dazu am 25. September die Landgräfin Anna d. J. um eine Wildpretbeisteuer bittet13. Er steht also nach dem Sturz der Regenten wieder in engen persönlichen Beziehungen zur hessischen Zentralregierung, die ihn jedoch zunächst nicht wieder übernimmt. Infolgedessen geht Alberti nach einem Zerwürfnis mit dem Coadjutor von Fulda14 in kurtrierische Dienste und wird Rat am kurtrierischen Hofgericht zu Koblenz15, nimmt 1522 aber auch wieder hessischen Dienste an und ist 1523 bis zu seinem Tode 1536 hessischen Wartspfennig am Zoll zu Boppard16.

Das Biogramm von Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Band 3: Dienerbuch S. 4 f. steht als PDF-Datei bereit.


  1. In der deutschen, aber selten angewandten Form: Albrechter.
  2. Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III.
  3. W. D. Müller-Jahncke, Johannes Dryander und Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim in ihrem Briefwechsel (Hessische Heimat 25, 1975 Heft 4). Alberti war mit Dryander, seit 1535 Professor der Medizin an der Universität Marburg, befreundet.
  4. Gundlach III S. 4: Gegenzeichnung (!) unter einem Schreiben des Landgrafen [es handelt sich vielmehr um den gewöhnlichen Auftragsvermerk] an Dekan und Kapitel zu Fritzlar: c.c.A.Alberti Go.sst.=c(ommissione) c(ancellarii) A(ntonius) Alberti Go(arinus) subscrispsit. Seine Herkunft aus St. Goar und damit seine Zugehörigkeit zur Familie Albrecht bekundet er auch in der Weise, daß er Antonius Alberti von Sanct Gewer unterschreibt. Darauf weist ebenfalls sein ausgezeichnet geschnittenes Siegel hin, das im ovalen Feld unter den Buchstaben A( ntonius) A(lberti) G(oarinus) einen Schild mit einem bekrönten gotischen A zeigt (Best. 1, Samtarchiv Akten in Nr. 61).
  5. Gundlach III S. 5 mit dem Vermerk: eigenhändig.
  6. Best. 257, Fragmenta actorum des Hofgerichts Bd. XIII Nr. 14 und Bd. LXXI.
  7. Huyskens, Werraklöster Nr. 217. Da dieses Datum noch vor dem Todestag Landgraf Wilhelms II. liegt, dessen Sekretär er war, ist notarius kaum mit dem einfachen Schreiber zu übersetzen. Ein Zeugnis, daß Alberti öffentlicher Notar von päpstlicher oder (und) kaiserlicher Gewalt war, ist jedoch bisher nicht bekannt.
  8. Rechn. I, Ziegenhain (121/6 Bl. 12v.).
  9. Das ist fast mit Sicherheit aus seinem nahen persönlichen Verhältnis zur Landgräfin Anna d. J. und ihrem Hofmeister zu schließen, das 1516 bezeugt ist (vgl. unten Anm. 12, 13) und ohne eine solche politische Stellungnahme Albertis kaum denkbar ist.
  10. Gundlach III S. 5 zitiert die Fragmenta actorum des Hofgerichts Bd. 1.
  11. Er zeigt seine Hochzeit mit Else, Tochter des Fuldaer Schöffen Hans Meyschen von Fladungen gen. Cuchenbecker, an (Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen).
  12. Ebd. Ähnliche Bitten um Beisteuern zu Hochzeiten oder Taufen sind auch in anderen Fällen belegt, setzen aber immer ein enges, persönliches Verhältnis zum Landgrafen voraus.
  13. Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III.
  14. Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III.
  15. Vgl. dazu die näheren Ausführungen bei Demandt, Rheinzölle Nr. 349 III.
Zitierweise
„Alberti, Antonius“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/1135213224> (Stand: 27.2.2024)