Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Biografie

Portrait

Johann Queck
(belegt 1501–1518)

Symbol: Anzeigemodus umschalten Symbol: Anzeigemodus umschalten Symbol: Druckansicht

Queck, Johann [ID = 21976]

† 1518, belegt 7.1.1501
Magister, Prokurator
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Wirken

Lebensorte:

  • Marburg
Familie

Verwandte:

  • Queck, Johann <Sohn>
Nachweise

Quellen:

Literatur:

Leben

Magister1 von Mainz, wird 1501 Januar 7 von Landgraf Wilhelm II. zum Diener angenommen gegen 10 fl. und die Sommerhofkleidung2, als Prokurator am Hofgericht in Marburg von 1502 Januar3 bis 1512 März4 nachweisbar. 1513 Januar 10 wird er zum Diener mit zwei gerüsteten Pferden auf 2 Jahre bestellt und soll sich in allem deme, darzu wir inen fordern oder bescheiden lassen, brauchen lassen; er darf weiterhin am Hofgericht prokurieren, soweit es ihm seine landgräflichen Geschäfte erlauben, und die von ihm bereits übernommenen Prozesse fortführen5. Dafür erhält er jährlich 3 MI. Korn Marburger Maßes, 1 Ochsen oder 3 fl. dafür, 2 Schweine oder 2½ fl. dafür, 1 Fd. Bier, 20 fl. Dienstgeld, 3 Fd. Holz, wie es die landgräflichen Wagen in den Marburger Renthof führen, für zwei Personen Winter- und Sommerhofkleidung und, wenn er auswärts Dienst tut, Futter und Mahl, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens. Seine Pferde sollen jetzt und bei eventuellen Neuanschaffungen geschätzt werden, damit bei der Festsetzung des Pferdeschadenersatzes keine Irrungen entstehen6. 1514 Februar 16 quittiert er über 20 fl. Dienstgeld7. Beim kurz darauf erfolgten Sturz der Regenten durch die Landgräfin Anna ist Queck anscheinend in Ungnade gefallen, denn 1514 Juli 10 ersucht er den mitverordneten Rat Löwenstein zu Löwenstein und Adolf Rau, Amtmann zu Gernsheim, um Bezahlung seines Dienstgeldes, Ersatz seines Pferdeschadens, seine Hofkleidung und Lieferung seiner Pferde, fordert die Freigabe seines Sohnes, den die Marburger im fürstlichen Geleit zu unbillichen Pflichten gedrungen haben, um Ersatz der Beraubung durch Konrad von Dernbach, als er für Fürstentum und Landschaft tätig war, und um freies Geleit für einen von den Marburgern angebotenen Rechtstag. Die Antwort auf diese Forderungen solle man seinem Sohne Johann übergeben, der bei Georg Juppe ist8. Nach der Angabe von Lauze, ist Queck 1518 im Rhein ertränkt worden9.


  1. 1513 März 8/9 wird er als hochgelehrter Meister bezeichnet (Rechn. I, Ziegenhain 122/6 Bel.).
  2. Kopiar 13 Nr. 78.
  3. Best. 257, Fragmenta actorum des Hofgerichts Bd. IX Nr. 65.
  4. Ebd. Bd. XLIV Nr. 2 und Bd. LXXIII.
  5. Als fortzuführende Sachen werden genannt: Quecks Dienste für Graf Ludwig von Nassau-Saarbrücken, dem er sich zu lebenslänglichen Diensten verpflichtet hat, für die Riedesel zu Eisenbach, für die von Dörnberg wegen des Streites um Neustadt, und für die Rheingauer wegen des großen Bollwerks am Rheingau[er Gebück] gegen das Nassauer Land bei Wiesbaden.
  6. Urkk., Samtarchiv Nachtr. 0,866. – Kopiar 18 Nr. 30.
  7. Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (13/1a Bel.).
  8. Best. 2, V Landesverwaltung: Dienersachen.
  9. Lauze, Leben Philips d. Grm. (ZHG 2. Supplement 1841) 1. Bd. S. 251.
Zitierweise
„Queck, Johann“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bio/id/21976> (Stand: 16.1.2024)