Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Januar 8

Siebert Fischer kauft eine Gülte von Meingoß Holzapfel

Regest-Nr. 6486

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 48, Bl. 32v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 828 Nr. 2145.
Regest
Landgraf Wilhelm III. stimmt als Lehnsherr zu, daß der Gießener Bürger Siebert (Sipe) Fischer eine Gülte von 6 fl. von Meingoß Holzapfel zu Vetzberg wiederkäuflich für 120 fl. gekauft hat. Meingoß soll die Gülte gleichwohl weiterhin vermannen. Löst er sie nicht wieder ein, behält sich der Landgraf das Recht der Einlösung vor.
Siegel des Ausstellers.
Am sambstage nach epiphanias domini a. d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fischer, Siebert, Bürger in Gießen · Vetzberg, Meingoz von

Weitere Orte

Gießen, Bürger · Vetzberg

Sachbegriffe

Lehensherren · Verkäufe, Zustimmung zu · Wiederkaufsrechte · Gülten · Lehen, Vermannen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6486 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6486> (Stand: 30.04.2024)