Klöster und Orden
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- 4918 Frankenberg
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- Ortskennziffer
- 63501102040
Weitere Informationen
Augustinerinnenkloster Frankenberg
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310 m über NN
Gemarkung Frankenberg, Gemeinde Frankenberg (Eder), Landkreis Waldeck-Frankenberg - Basisdaten ↑
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Abstract:
Die Geschichte der Augustinerinnen in Frankenberg ist eng mit der des Hospitals verbunden. Ende des 15. Jahrhunderts wird durch den hessischen Landgrafen mit Schwestern vom gemeinsamen Leben aus dem heutigen Nordrhein-Westfalen ein Kloster in Frankenberg begründet. Der Orden betreut das Spital im 15. und 16. Jahrhundert bis zur Auflösung des Klosters 1527.
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Orden:
Schwestern vom gemeinsamen Leben; Augustinerinnen
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Alte Diözesanzugehörigkeit:
Kirchenprovinz Mainz, Erzbistum Mainz, Archidiakonat St.Stephan Mainz, Dekanat Kesterburg
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Typ:
Frauenkloster
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Territorium:
- Landgrafschaft Hessen (vgl. Stadtentwicklung Frankenberg)
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Benennung der Institution in den Quellen:
Augustinerinnenhaus, Susternhaus
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Historische Namensformen:
- geistliche Jungfern und Sustern von sant Augustinus Regeln (1490) [HStAM Bestand K Nr. 17, fol. 53]
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Lagebezug:
28 km nördlich von Marburg
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Lage:
Auf der Burg 16, neben der Pfarrkirche
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Koordinaten:
Gauß-Krüger: 3486083, 5658078
UTM: 32 U 486014 5656255
WGS84: 51.057651° N, 8.800441° O - Geschichte ↑
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Geschichte:
1465 erlaubt Erzbischof Adolf von Würzburg die Gründung eines Nonnenklosters, rectrici et conventui domus seu congregationis infra parrochiam S. virginis Marie et Johannis baptiste in superiori loco opidi a latere eiusdem ecclesie. 1487 (nach Wigand Gerstenberg) wird das von dem Priester Johann Eidotter (Abt von Marienfeld) geschenkte Hause mit Nonnen aus Westfalen, Schwestern vom gemeinsamen Leben, neu besiedelt. Die Schwestern vom gemeinsamen Leben nehmen die Augustinerregel an und versorgen ein Hospital. Die Annahme der Klosterregeln bedeutet für die Schwestern, dass juristisch kirchliche Institutionen für sie zuständig sind und nicht mehr weltliche. Sie dürfen die traditionelle Tracht der Kugelschwestern beibehalten, wie der Erzbischof von Mainz ihnen genehmigt:"...sub habitu hactenus a vobis portari consueto", ein schwarzer Mantel über einem grauen Oberkleid. 1490 stellt der hessische Landgraf Wilhelm III. einen Schutz- und Freiheitsbrief für sie aus.
1513 stimmen die Johanniter zu Wiesenfeld einem Kirchenbau für diese Niederlassung zu, der heutigen (reformierten) Spitalkirche. Diese wird 1515 (Jahreszahl an einem Strebepfeiler der Südseite) geweiht. In den Abfindungsregistern der hessischen Klosterauflösungen von 1527 wird das Augustinerinnenhaus nicht erwähnt. Dies erklärt eine Urkunde des Landgrafen Philipp von Hessen aus dem Jahre 1529, die darauf hinweist, dass die Schwestern bereits das Kloster verlassen haben und er ihnen genehmigt, den geringen Klosterbesitz unter sich aufzuteilen. Das Konventsgebäude dient weiter als Hospital. 1529 tauscht der Landgraf die Kirche gegen ein Steinhaus ein und nutzt sie als Lagerhalle.
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Gründungsjahr:
1465
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Gründer:
vermutlich Landgraf Wilhelm III. von Hessen
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Aufhebungsjahr:
1527
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Patrozinien:
Maria
- Ausstattung ↑
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Gebäude:
1513 erlauben die Johanniter zu Wiesenfeld die Kirchenerweiterung; seit 1662 wird die Spitalkirche durch die reformierte Gemeinde genutzt.
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Denkmaltopographie:
DenkXweb Kulturdenkmäler in Hessen (ehemalige Hospitalkirche St. Elisabeth)
- Nachweise ↑
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Quellen:
- Der Stand von 1940 bei Dersch, Klosterbuch, S. 26
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Gedruckte Quellen:
- Diemar, Wigand Gerstenberg, S. 305, 380, 384, 465, 467, 468
- Der Stand von 1940 bei Dersch, Klosterbuch, S. 26
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Literatur:
- Rehm, Schwestern vom gemeinsamen Leben, S. 91, 209
- Der Stand von 1940 bei Dersch, Klosterbuch, S. 26
- Heldmann, Georgenberg und Augustinerinnenhaus, S.431 - 466
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Germania Sacra-ID:
- Zitierweise ↑
- „Augustinerinnenkloster Frankenberg, Gemeinde Frankenberg (Eder)“, in: Klöster <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/kl/id/7699> (Stand: 30.6.2021)
- Indizes ↑
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Sachbegriffe: