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Gerichtsstätten in Hessen

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Langenselbold, Spielhaus

Langenselbold, Gemeinde Langenselbold, Main-Kinzig-Kreis | Historisches Ortslexikon
Lage und Zustand

Lokalisierung auf Markt
nicht erhalten
Lagetyp
bei Rathaus
Platzform
unbekannt
Baumart
Baum nicht belegt
Historische Belege
  • Weistum 1366: in dem dorffe tzu Selbult in Mentzer ertzbisthum gelegen in dem spilhuse daselbis, da mann alle wege von alter gerichte hait inne gehabt; Gericht besteht aus cingrafe und 14 Schöffen (Jacob Grimm, Weisthümer, Bd. 3, 1842, S. 419; Reimer, UB Hanau 3, Nr. 533). Das Spielhaus in Langenselbold wird auch 1257 erwähnt (Reimer, UB Hanau 3, Nr. 241)
  • Weistum 1407: in dem dorff Selbolt under dem kauffhuse, dass man daselbis nennit das spilhus; Gericht besteht aus Schultheiß und 14 Schöffen (Jacob Grimm, Weisthümer, Bd. 3, 1842, S. 422f).
Zuständigkeit
Zum Gericht Selbold gehörten Gondsroth, Hailer, Hüttengesäß, Langenselbold, Meerholz, Neuenhaßlau, Niedermittlau und Neu-Wiedermus (Reimer, Ortslexikon, S. 440).
Literatur
Empfohlene Zitierweise
„Langenselbold, Spielhaus“, in: Gerichtsstätten in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gst/id/473> (Stand: 10.1.2016)
Bearbeiter/in
W. A. Eckhardt 2014