Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Landkreis Fulda

Die Bearbeitung der Siedlungen des Kreises Fulda umfasst mit dem Gebiet der ehemaligen Landkreise → Fulda und → Hünfeld einen vergleichsweise großen, am 1.8.1972 neu gebildeten Verwaltungsbezirk. Die bis dahin → kreisfreie Stadt Fulda wurde am 1.7.1974 dem Kreis angeschlossen.

Fulda: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

Zoom SymbolVollbild

Der heutige Kreis Fulda besteht aus 4 Städten, 2 Marktgemeinden und 17 Gemeinden. Über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) lässt sich der Zustand des Jahres 1961 mit den sogenannten Altkreisen Fulda, Hünfeld und der damals noch kreisfreien Stadt Fulda rekonstruieren.

Der Landkreis Fulda, der seinen Namen von dem gleichnamigen Fluss und der heutigen Kreisstadt trägt, wird im Westen von den Ausläufern des Vogelsberges, im Osten vom Rhöngebirge begrenzt. Neben der Fulda sind als wichtigste Flüsse Haune und Ulster zu nennen, die das Kreisgebiet von Süden nach Norden durchfließen. Das Gebiet ist noch heute von großen Waldanteilen und landwirtschaftlichen Nutzflächen gekennzeichnet. Wichtige Verkehrswege aus dem Rhein-Main-Gebiet in den thüringisch-sächsischen Raum durchzogen frühzeitig das Kreisgebiet.

Die Gründung eines Benediktinerklosters durch Bonifatius und seinen Schüler Sturmius in der Mitte des 8. Jahrhunderts erwies sich für die Region als einschneidendes Ereignis. In der Folge von König und Reich stark beansprucht aber auch gefördert, entwickelte sich die Reichsabtei Fulda mit ihrem umfangreichen Güterbesitz zum wirtschaftlichen und kulturellen Mittelpunkt des Raumes. Das Territorium der seit 1220 gefürsteten Abtei umfasste neben dem Rhöngebiet um Fulda einen sich nach Süden erstreckenden Landstreifen mit Brückenau und Hammelburg. Trotz z.T. erheblicher Rückschläge gelang den Äbten von Fulda im Spannungsfeld zwischen dem Erzbistum Mainz, dem Bistum Würzburg und der Landgrafschaft Hessen die Behauptung ihres kleinen Fürstentums. Dabei ist bemerkenswert, dass der Buchischen Ritterschaft, deren Vertreter über Jahrhunderte hinweg wichtige Verwaltungsdienste im Territorium wahrgenommen hatten, im 17. Jahrhundert unter Verweis auf ihre Reichsunmittelbarkeit die völlige Lösung vom Stift gelang. Zu den wichtigsten, in der Region begüterten Familien gehörten die von der Tann, von Schlitz genannt von Görtz, von Mansbach, von Buchenau, von Ebersberg genannt von Weyhers, von Boyneburg zu Lengsfeld, von Haun, von Trübenbach, von Mörle genannt Böhm und von Völkershausen.

Die Residenzstadt Fulda, die sich trotz zahlreicher Versuche nie aus der Abhängigkeit von ihrem Stadtherrn zu lösen vermochte, verdankt der Abtei entscheidende Impulse u.a. durch ambitionierte Bauprojekte und die Universitätsgründung 1734. Hinsichtlich der kirchlichen Organisation unterstand der größte Teil des Hochstifts Fulda bis zur Bistumserhebung 1752 der Jurisdiktion des Bischofs von Würzburg. Nur das Gebiet westlich der Fulda und ein kleiner Teil im Nordosten des Stiftslandes gehörten bis dahin zum Erzbistum Mainz. Die Erhebung der Reichsabtei zum Fürstbistum erfolgte gegen den massiven Widerstand des Erzbistums Mainz und des Bistums Würzburg. 1821 und 1827 wurde die Diözese als nunmehr kurhessisches Landesbistum neu umschrieben.

Die napoleonische Zeit, das Ende des Alten Reiches und die Auflösung der geistlichen Fürstentümer erbrachten für das spätere Kreisgebiet einschneidende politische Veränderungen mit neuen, z.T. rasch wechselnden politischen Zuschnitten. 1803 fiel das Fürstbistum Fulda im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses als Entschädigung an das Fürstentum Nassau-Oranien, wurde aber bereits 1806 von französischen Truppen besetzt und unter Militärverwaltung gestellt. 1810 wurde das Gebiet als Departement in das neu gebildete Großherzogtum Frankfurt eingegliedert.

Die Entscheidungen des Wiener Kongresses leiteten eine teilweise divergierende Entwicklung des Gebiets ein. Während die südlichen Ämter Brückenau, Hammelburg, Hilders und Weyhers an das Königreich Bayern, die östlichen Ämter Geisa und Fischberg/Dermbach hingegen an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach fielen, gelangte der größte Teil des zunächst als Großherzogtum dann als Provinz Fulda bezeichneten Gebiets 1816 an Kurhessen.

Wie bei der Mehrzahl der Landkreise im Regierungsbezirk Kassel geht die ältere Kreiseinteilung auf das kurhessische Organisationsedikt des Jahres 1821 zurück. Die damals vollzogene Trennung von Justiz und Verwaltung hatte an Stelle der alten Ämter und Gerichte, die noch beide Funktionen vereinigt hatten, Landgerichte und Justizämter als untere Justizbehörden eingerichtet und aus mehreren solcher Gerichtsbezirke den Kreis als Unterbehörde der staatlichen Verwaltung geschaffen. Aus dem Landamt Fulda sowie den Ämtern Großenlüder und Neuhof wurde der Landkreis Fulda geformt, der Landkreis Hünfeld bestand aus den Ämtern Burghaun, Eiterfeld und Hünfeld.

Nach der Niederlage des Kurfürstentums im Deutschen Krieg 1866 wurden die Landkreise Fulda und Hünfeld dem Regierungsbezirk Kassel der preußischen Provinz Hessen-Nassau eingegliedert. Hinzu kam der vom Königreich Bayern 1862 aus den Landgerichtsbezirken Hilders und Weyhers gebildete Kreis Gersfeld, der gleichfalls an das Königreich Preußen abgegeben werden musste. Dieser wurde wiederum 1932 aufgelöst und seine Gemeinden dem Kreis Fulda eingegliedert. 1927 wurde die Stadt Fulda aus dem Landkreis ausgegliedert und zu einem selbstständigen Stadtkreis erklärt.

Die Nachkriegszeit war bis 1989 in starkem Maße von der Deutschen Teilung und der dadurch bedingten Zonenrandlage des Kreisgebiets geprägt. Gewachsene Verbindungen in den thüringischen Raum wurden durch die innerdeutsche Grenze getrennt.

Geschichtlich betrachtet umfasst der heutige Kreis Fulda eine Region, die in dieser Form erst im Zuge der Gebietsreform 1974 entstanden ist. Dabei knüpfte man an Bestandteile einer älteren, historisch gewachsenen Raumeinheit, das Fürstbistum Fulda, an. Dieses umfasste eine Kleinlandschaft, die von Beginn der spätmittelalterlichen Territorialisierung des Raumes an bis zu den modernen Verwaltungsreformen im 19. Jahrhundert ein beträchtliches Maß an Kontinuität und Eigenständigkeit bewahrt hat. Die Grundlagen hierfür hatten die Äbte von Fulda gelegt, die zwischen Vogelsberg und Rhön eine zwar kleine, räumlich aber recht geschlossene Herrschaft etablieren konnten.

Die Darstellung basiert auf dem gedruckt vorliegenden Historischen Ortslexikon für Kurhessen von H. Reimer, den territorialgeschichtlichen Arbeiten von Hofemann, Reichsabtei Fulda und Jäger, Fürstentum Fulda sowie dem Band Fulda in seiner Geschichte. Für die Erschließung der Kirchenorganisation wurde neben dem Werk von Gerhard Kleinfeldt und Hans Weirich über Die mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum für den größten Teil des Kreisgebiets die Arbeit von Josef Leinweber Leinweber, Hochstift Fulda herangezogen. Wertvoll für die Zusammenstellung der Namensformen waren Diana Aschers Untersuchungen zu den Ortsnamen des Kreises Fulda. Als einschlägig für die Stadtgeschichte von Fulda erwies sich die zweibändige Geschichte der Stadt Fulda. Hilfreich waren ferner die überblicksartigen Kreisdarstellungen zum Landkreis Fulda, zum Kreis Gersfeld, zum Kreis Hünfeld sowie August Webers Geschichte des Kreises Hünfeld und die Ortsdarstellungen von Konrad Lübeck in den beiden Bänden Alte Ortschaften des Fuldaer Landes.

Für das Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, für die Zeit des Großherzogtums Frankfurt auf Winkopp, Versuch einer topographisch-statistischen Beschreibung des Großherzogthums Frankfurt. Die weiteren statistischen Angaben zu den Einwohner- und Häuserzahlen sowie der Flächennutzung basieren, sofern nicht anders vermerkt, auf dem Gemeindelexikon für das Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau sowie der Hessischen Gemeindestatistik.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio, auf die Bau- und Kunstdenkmäler des Fuldaer Landes sowie auf die vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Bände Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Fulda 2 und Kulturdenkmäler in Hessen, Stadt Fulda.