Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon



Stadt Frankfurt am Main

Die Bearbeitung der Siedlungen im Bereich der Stadt Frankfurt am Main umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt, die heute aus 43 Stadtteilen besteht. Im Rahmen der Neugliederung der 1970er Jahre wurden Gemeinden aus dem damaligen Landkreis Friedberg (jetzt Wetteraukreis), dem Obertaunuskreis (jetzt Hochtaunuskreis) sowie aus dem Main-Kinzig-Kreis in das Stadtgebiet eingegliedert. Über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) lässt sich der Zustand der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main im Stichjahr 1961 rekonstruieren.

Frankfurt am Main: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

Die Stadt Frankfurt liegt beiderseits des Untermains an den flachen Südostausläufern des Taunus und ist durch ihre zentrale Lage im heutigen Siedlungskomplex Rhein-Main-Gebiet gekennzeichnet. Westlich der Innenstadt mündet die aus dem Vogelsberg im Nordwesten kommende Nidda bei Höchst in den Main. Der mittelalterliche Siedlungskern Frankfurts befand sich im Bereich der von den Ausläufern des Röderbergs und dem Sachsenhäuser Berg gebildeten Maintalenge. Der hochwasserfreie Domhügel wurde im Süden vom Main, im Osten von dem bis zur frühen Neuzeit unbebauten Fischerfeld und im Norden von einem verlandeten Altarm des Mains geschützt. Nach Westen hin, nur durch eine schmale Senke abgetrennt, schloss sich der Karmeliterhügel an. Der heutige Stadtkreis Frankfurt umfasst auch die ehemaligen Städte Höchst (Stadterhebung 1355), Bockenheim (1822), Rödelheim (1885) und Bergen-Enkheim (1968).

Fundstellen in den heutigen Stadtteilen, u.a. in Praunheim, Bergen und Enkheim, belegen, dass hier seit dem Neolithikum Siedlungsplätze existierten. Im Stadtwaldgebiet südlich des Mains wurden zahlreiche bronzezeitliche Hügelgräber gefunden, die auf eine sich verdichtende Besiedlung schließen lassen. Während der Römerzeit erfolgte zur Sicherung des Limes eine strukturierte Erschließung des Raumes unter bedarfsweiser Einbeziehung des Mainufers. Auf dem Domhügel in der Altstadt wurden ein (Wohn-) Gebäude sowie ein Bad nachgewiesen, die vermutlich der römischen Reichsverwaltung (praetorium) dienten. Der Bereich war durch eine Straße (im Verlauf der Eschersheimer Landstraße) mit dem Vorort der civitas Taunensium Nida (heute Nordweststadt) verbunden. Von hier führte die bedeutendste römische Straße des Raumes nach Mainz. Im Bereich Heddernheim, Nordweststadt und Praunheim wurden zahlreiche Kastelle errichtet, die als Nachschubbasen für die Sicherung des Wetteraulimes dienten. In Höchst befanden sich neben einem frühkaiserzeitlichen Militärlager auch eine Legionsziegelei und eine Töpferei. Nach Aufgabe dieser Lager und Rückzug der Römer über den Rhein bis spätestens um 260 n. Chr. scheint der Standort Frankfurt verstärkt als Warenumschlagplatz genutzt worden zu sein. Ab der Mitte des 4. Jahrhunderts lassen sich alamannische Siedlungsspuren im Raum Frankfurt nachweisen. Im Frühmittelalter war das Gebiet zum einen von der fränkischen Landnahme, zum andern von der Missionierung durch das neubegründete Mainzer Erzbistum betroffen, das in der Wetterau und am unteren Main Fuß fassen konnte.

Der 794 erstmals in den Schriftquellen genannte Ort Frankfurt wurde aufgrund seiner zentralen Lage in fränkischer Zeit zu einer repräsentativen Königspfalz mit Pfalzkapelle an der Stelle des heutigen Domes ausgebaut, die von den Königen anlässlich von Reichs- und Hoftagen sowie von Synoden häufig aufgesucht wurde und als Verwaltungsmittelpunkt des großen Königsgutbezirks sowie des Königsforstes Dreieich diente. Für die Entwicklung der Frankfurter Stadtverfassung erlangte die ursprünglich uneingeschränkte Stadtherrschaft des Königs und die Zugehörigkeit des Umlandes zum Reichsgut entscheidende Bedeutung, denn sie bewahrte die Reichsstadt vor einer dauerhaften Vereinnahmung durch benachbarte Territorialherren. Neben der zentralen Verkehrslage begünstigten eine 1074 genannte Zollstätte, die im 12. Jahrhundert belegte königliche Münzprägetätigkeit sowie vom König verliehene Messeprivilegien (1240, 1330) den wirtschaftlichen Aufstieg der Stadt. Für die deutsche Reichsverfassung hatte Frankfurt als Wahl- und Krönungsstadt der deutschen Könige und Kaiser (seit dem 12. bzw. 16. Jahrhundert) eine besondere Stellung bis zum Ende des Alten Reiches. Darüber hinaus war Frankfurt das Haupt einer großen, z.T. über den Raum des heutigen Hessen hinausreichenden Stadtrechtsfamilie und nahm unter den wetterauischen Reichsstädten sowie in der mittelrheinischen Reichslandfriedensorganisation eine führende Position ein.

Die Stadt war am Ende des Spätmittelalters ein komplexes Wirtschafts- und Sozialgebilde mit differenziertem Gewerbe, Handwerk und Handel, drei Stiften, fünf Klöstern, zwei Ordensniederlassungen, Judenghetto und zahlreichen Sondergruppen. Hinzu kamen mehr als 15 Höfe auswärtiger geistlicher Institute, zahlreiche Adlige hatten Häuser oder Adelssitze in Frankfurt und seinen Vororten. Über die Jahrhunderte hinweg kam es immer wieder zu innerstädtischen Auseinandersetzungen zwischen Patriziern, Handwerken und Zünften.

Die Befestigung um die Alt- und Innenstadt wurde mehrfach erweitert und musste im Laufe der Zeit unterschiedliche Belagerungen überstehen. Um 1800 umfasste die bastionäre Anlage schließlich neben der Neustadt auch das Fischerfeld im Osten der Altstadt. Die Befestigungsanlage wurde zwischen 1804 und 1809 niedergelegt. An die Stelle der Wälle und Bastionen trat eine Grünanlage.

Vor dem Hintergrund ihrer relativen Selbständigkeit betrieb die Stadt Frankfurt eine insgesamt allerdings nicht sehr erfolgreiche Territorialpolitik und brachte einige wenige der umliegenden Orte und Höfe in ihren Besitz. Die Vororte hatten den Status von sogenannten Landgemeinden, standen unter der Aufsicht der städtischen Obrigkeit, der Frankfurter Oberhof war Appellationsinstanz. Die Dorfbewohner hatten kein Bürgerrecht, waren häufig mit Frondiensten behaftet und befanden sich z.T. noch in Leibeigenschaft. Einen Sonderstatus hatte Sachsenhausen. Der Deutsche Orden unterhielt hier gegenüber der Frankfurter Altstadt eine Kommende mit Kirche. Das gesamte Gebiet wurde war jedoch vertraglich, rechtlich und territorial an Frankfurt gebunden und konnte seine Exemption gegenüber dem städtischen Recht nicht durchsetzen. 1787 gehörten schließlich zur Reichsstadt Frankfurt (bestehend aus Festung, Stadt, Feldmark und Stadtwald) die Orte Bonames, Bornheim, Dortelweil, Hausen, Nieder-Erlenbach, Niederursel (nur die sog. Frankfurter Gemarkungsstücke, die solmsischen Germarkungsstücke gehörten dem Graf zu Solms-Rödelheim), Niederrad 3/4 (1/4 Deutscher Orden, Ballei Franken), Oberrad, Sachsenhausen sowie eine Reihe von Höfen.

Die meisten der heutigen Stadtteile gehörten jedoch entweder überhaupt nicht oder aber nur kurzzeitig bzw. teilweise zum Gebiet der Reichsstadt. Sie waren – mit jeweils individuellen Verläufen und Unterbrechungen – jahrhundertelang in andere Herrschaftsverbände eingegliedert, u.a. in die Landgrafschaft Hessen, in die Grafschaften Hanau, Solms und Stolberg oder in die Herrschaften Eppstein und Falkenstein.

Im mainabwärts, westlich von Frankfurt gelegenen Höchst gelang dem Kurfürstentum Mainz die Errichtung eines eigenen Amtes, das 1398 die Dörfer Sossenheim und Breidenloch und wenig später auch Schwanheim umfasste. 1474 bzw. 1485 kamen Nied und Griesheim zum Amt Höchst hinzu, 1579 Astheim, 1608 zudem Sindlingen, Wicker und Weilbach.

Die Entwicklung des Frankfurter Stadtgebietes ist im 19. und 20. Jahrhundert durch unterschiedliche staatliche Zugehörigkeit der einzelnen Stadtteile gekennzeichnet, die hier nur in groben Linien wiedergegeben werden kann (vgl. hierzu den Beitrag von Konrad Schneider, Die Entwicklung des Frankfurter Stadtgebietes im 19. und 20. Jahrhundert).

Die napoleonische Zeit und die Auflösung des Alten Reiches hatten für die Reichsstadt Frankfurt umfassende Konsequenzen. Die ehemals kurmainzischen, zum Oberamt Höchst gehörenden Orte fielen bereits 1803 an das Herzogtum Nassau, bei dem sie bis 1866 blieben.

Die Gebiete der ehemaligen Reichsstadt Frankfurt fielen ebenso wie Aschaffenburg, Regensburg und Wetzlar 1806 an den Mainzer Erzbischof Karl Theodor von Dalberg. Der fortan Fürstprimas genannte Dalberg wurde nach der Abdankung Kaiser Franz II. damit für seine Verdienste beim Zustandekommen der Rheinbundes belohnt. 1810 wurde der sogenannte Primatialstaat Dalbergs im Rheinbund auf Betreiben Napoleons um die Fürstentümer Hanau und das ehemalige Reichsstift Fulda erweitert und in das Großherzogtum Frankfurt umgewandelt. Im Jahr darauf wurde das gleichnamige Departement eingerichtet, zu dem neben der Reichsstadt Frankfurt auch Wetzlar gehörte.

Vor der endgültigen Verbannung Napoleons wurde Frankfurt bereits 1813 unter einen Zivilverwaltungsrat unter der Leitung des Freiherrn vom Stein gestellt. In Folge des Wiener Kongresses wurde die Souveränität der Freien Stadt Frankfurt wiederhergestellt und eine Neustrukturierung vorgenommen. Bis 1866 gehörte das spätere Stadtgebiet nunmehr zu vier unterschiedlichen Staaten des Deutschen Bundes: zur Freien Stadt Frankfurt, zum Kurfürstentum Hessen, zum Großherzogtum Hessen sowie zum Herzogtum Nassau. Die Freie Stadt Frankfurt war wie die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck Mitglied des Deutschen Bundes, war darüber hinaus Sitz der Bundesversammlung (Palais Thurn und Taxis) und 1848/49 Tagungsort des Vorparlaments sowie der Nationalversammlung. Mit dem Übergang des Kurfürstentums Hessen und des Herzogtums Nassau an den Preußischen Staat gingen 1867 die meisten Gemeinden in diesem auf und wurden unterschiedlichen Stadt- bzw. Landkreisen (Stadt Frankfurt, Stadtkreis Frankfurt, Landkreis Hanau, Landkreis Wiesbaden, Obertaunuskreis) zugeordnet. Die Gemeinden Harheim, Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach im Norden gehörten zum Großherzogtum Hessen.

Im Zuge der Kreisneuordnung in der Preußischen Provinz Hessen-Nassau wurde 1885 der Stadtkreis Frankfurt erheblich verkleinert und bestand nur noch aus Frankfurt, Sachsenhausen und dem 1877 eingemeindeten Bornheim. Der neu geschaffene Landkreis Frankfurt umfasste die ehemaligen zum Stadtkreis gehörenden Dörfer Bonames, Hausen, Niederrad, Niederursel und Oberrad sowie die vom Landkreis Hanau abgetrennte Stadt Bockenheim. Ferner gehörten die Landgemeinden Berkersheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim und Seckbach dazu sowie vom Landkreis Wiesbaden Heddernheim und Rödelheim. Das Wachstum des Stadtkreises zehrte den Landkreis Frankfurt in der Folge auf, so dass dieser schließlich 1910 aufgelöst wurde. Nur sieben Jahre später fielen im Westen aus dem Stadtkreis Höchst Sindlingen, Zeilsheim und Unterliederbach an Frankfurt, bevor 1928 schließlich Höchst selbst und aus dem Landkreis Höchst die Orte Griesheim, Nied, Schwanheim und Sossenheim eingemeindet wurden. Im Osten fügte sich aus dem Landkreis Hanau Fechenheim hinzu. Frankfurt war nach Berlin und Köln von der Gemarkungsgröße nunmehr die drittgrößte Stadt im Deutschen Reich. Im Zuge der Gebietsreform der 1970er Jahre wurde das Stadtgebiet 1972 um Harheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach sowie Nieder-Eschbach und schließlich 1977 noch um Bergen-Enkheim erweitert.

Den politisch-administrativen Veränderungen des 19. und 20. Jahrhunderts stand in sozial-, wirtschafts-, kultur- und bildungsgeschichtlicher Hinsicht ein vielschichtiger Wandel der Region gegenüber. Nach dem Ende des Alten Reiches knüpfte man in Frankfurt an die reichsstädtische Tradition als Mittelpunkt der Banken und des Handels an. Neben altansässigen Häusern nahmen hier auch die neuen Großbanken wie die Dresdner Bank und die Deutsche Bank ihren Sitz. 1854 schuf sich die Stadt Frankfurt mit der Frankfurter Bank eine eigene Notenbank. Lange Zeit versäumte man allerdings die Ansiedlung moderner Industrien auf dem Stadtgebiet, wovon die Nachbarorte Bockenheim und Höchst profitierten. Erst vergleichsweise spät entwickelte sich Frankfurt durch komplexe Maßnahmen in verschiedenen Bereichen zur modernen Großstadt bzw. zum Zentrum der Rhein-Main-Region. Die Veränderungen betrafen die Infrastruktur (Neubau des Hauptbahnhofes 1888, Kanalisierung des Mains 1883-86, Errichtung des West- bzw. Osthafens 1886/1907-1912, Rhein-Main-Flughafen 1936) ebenso wie Bildung (Gründung der Universität 1914) und viele Bereiche der Kultur. Die Bereitstellung geeigneter Plätze für Firmenniederlassungen und die Förderung namentlich der chemischen Industrie wurden ab 1928 von einem gezielten Siedlungs- und Wohnungsbau flankiert.

Stadt und Region erlitten im 2. Weltkrieg durch Bombenangriffe seit 1940 starke Zerstörungen, die vorrangig die Frankfurter Industriebetriebe, die Energieversorgungsanlagen und die Bahnhöfe betrafen. Angriffen im März 1944 fiel nahezu die gesamte Altstadt zum Opfer.

Die Jahrzehnte nach dem Krieg waren maßgeblich von Wiederaufbau, Stadterweiterung und ausgedehnter Verkehrsplanung gekennzeichnet. Ein umfassendes Investitionsprogramm ermöglichte die Wiederentfaltung des Handels und einen raschen Aufschwung. Die Großbanken hatten sich schon zu Ende der fünfziger Jahre wieder in Frankfurt angesiedelt, die Stadt selbst engagierte sich gemeinsam mit dem Land Hessen im Auf- und Ausbau der Messe. Der wiederrichtete und stetig erweiterte Frankfurter Flughafen avancierte zu einer der Drehscheiben des internationalen Luftverkehrs.

Für die Bearbeitung der Stadt Frankfurt wurden als grundlegende Werke zahlreiche Arbeiten herangezogen, die hier alphabetisch nach Verfassern aufgeführt seien:

Neben den einschlägigen Quelleneditionen, allen voran das Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt 1, wurde im Zuge der Materialsammlung in begrenztem Maße auch die archivalische Überlieferung berücksichtigt. Hinweise hierzu und weiterführende Informationen und Materialien sind über das Institut für Stadtgeschichte verfügbar.

Für die Angaben zum Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, für die folgende Zeit auf das Historische Gemeindeverzeichnis für Hessen sowie auf das Historische Ortsverzeichnis Großherzogtum und Volksstaat Hessen. Die statistischen Angaben zu den Einwohner- und Häuserzahlen sowie der Flächennutzung wurden, sofern nicht anders vermerkt, der Hessischen Gemeindestatistik, Krug, Historisch-topographische Beschreibung von Frankfurt a./M. und seiner Umgegend sowie dem Werk Das Großherzogthum Hessen von Philipp Alexander Ferdinand Walther entnommen.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler Cremer, Regierungsbezirk Darmstadt, S. 239-317, auf den vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Band Denkmaltopographie Stadt Frankfurt sowie auf den in der Reihe Die Baudenkmäler im Regierungsbezirk Wiesbaden herausgegebenen Band, in dem die Stadt Frankfurt mit erfasst wurde.