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Südhessisches Flurnamenbuch
Erb
- Deutung
- Zu ahd. erbi, mhd. erbe st. N. ‚Erbe, Besitz‘. Es handelt sich um Flurstücke, die in Erbleihe bzw. Erbbestand schon lange im Besitz einer Familie sind. Die Erbachäcker gehörten zum vererbbaren, veräußerbaren und teilbaren Besitz eines Hofgutes.
- Literatur
- Karg-Gasterstädt/Frings 3, 353, Lexer 1, 609, Baufeld 70; Kluge/Seebold 227; DWB Neub. 8, 1588 f.; SHessWb 2, 228, PfälzWb 2, 919; DRWb 3, 49 f., Bach 2, § 394; Dittmaier (1963), S. 63, Ramge (1979), S. 107, Vielsmeier (1995), S. 129. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Wörterbuchnetz: → Erb

