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Südhessisches Flurnamenbuch

Erb

Deutung
Zu ahd. erbi, mhd. erbe st. N. ‚Erbe, Besitz‘. Es handelt sich um Flurstücke, die in Erbleihe bzw. Erbbestand schon lange im Besitz einer Familie sind. Die Erbachäcker gehörten zum vererbbaren, veräußerbaren und teilbaren Besitz eines Hofgutes.
Literatur
Karg-Gasterstädt/Frings 3, 353, Lexer 1, 609, Baufeld 70; Kluge/Seebold 227; DWB Neub. 8, 1588 f.; SHessWb 2, 228, PfälzWb 2, 919; DRWb 3, 49 f., Bach 2, § 394; Dittmaier (1963), S. 63, Ramge (1979), S. 107, Vielsmeier (1995), S. 129. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Wörterbuchnetz: → Erb