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Südhessisches Flurnamenbuch

Wacht

Deutung
Zu ahd. wahta ‚Wache, Nachtwache‘, mhd. waht st. F. ‚das Wachen; Ort, wo gewacht wird‘, einer Ableitung vom schwachen Verb wachen. In FlN kennzeichnet Wacht im allgemeinen Sinn einen hoch gelegenen Ort zum Ausschauhalten. Das Kompositum Wachthaus verweist auf die Lage eines Flurstücks am Haus eines Nachtwächters.
Literatur
Schützeichel 307, Lexer 3, 644 f., Baufeld 239; Kluge/Seebold 869; DWB 13, 159 u. 13, 195 s. u. Wachthaus; PfälzWb 6, 985; HessFlNAtl K. 140; Dittmaier (1963), S. 328, Vielsmeier (1995), S. 502. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Wacht; DWB: → wachthaus; PfälzWb: → wacht; Wörterbuchnetz: → Wacht
Referenz
Vgl. Wachen.