Südhessisches Flurnamenbuch
Koppel
- → Hähnleiner
- Deutung
- Zu mhd. kuppel, koppel st. F. ‚Band, Verbindung; Land, an dem zwei oder mehr Parteien gleiches Weiderecht besitzen‘. Es handelt sich um eine Entlehnung, und zwar in dieser rechtlichen Bedeutung aus mittellat. copula ‚die rechtliche Verbindung mehrerer zur gemeinsamen Nutznießung eines ungeteilten Ganzen‘ aus lat. copula ‚Band‘. Daneben erscheint eine zweite, jüngere Entlehnung aus altfrz. couple ‚Joch Landes‘ im Sinne von ‚soviel Land, wie ein Paar Ochsen an einem Tag pflügen kann‘. Der FlN bezieht sich in Hessen aber durchweg auf die ältere Bedeutung, also auf Weideflächen, die von zwei benachbarten Gemeinden gleichberechtigt genutzt werden durften.
- Literatur
- Lexer 1, 1789 f.; Kluge/Seebold 477; DWB 5, 1785 f.; SHessWb 3, 1670, PfälzWb 4, 473; DRWb 7, 1295-1297, HessFlNAtl K. 38; Dittmaier (1963), S. 161, Post (1982), S. 133, Vielsmeier (1995), S. 283. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Koppel; DWB: → koppel; Lexer: → koppel; PfälzWb: → koppel; Wörterbuchnetz: → Koppel
- Referenz
- Vgl. Köppel.