Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Südhessisches Flurnamenbuch

Koppel

Hähnleiner
Deutung
Zu mhd. kuppel, koppel st. F. ‚Band, Verbindung; Land, an dem zwei oder mehr Parteien gleiches Weiderecht besitzen‘. Es handelt sich um eine Entlehnung, und zwar in dieser rechtlichen Bedeutung aus mittellat. copula ‚die rechtliche Verbindung mehrerer zur gemeinsamen Nutznießung eines ungeteilten Ganzen‘ aus lat. copula ‚Band‘. Daneben erscheint eine zweite, jüngere Entlehnung aus altfrz. couple ‚Joch Landes‘ im Sinne von ‚soviel Land, wie ein Paar Ochsen an einem Tag pflügen kann‘. Der FlN bezieht sich in Hessen aber durchweg auf die ältere Bedeutung, also auf Weideflächen, die von zwei benachbarten Gemeinden gleichberechtigt genutzt werden durften.
Literatur
Lexer 1, 1789 f.; Kluge/Seebold 477; DWB 5, 1785 f.; SHessWb 3, 1670, PfälzWb 4, 473; DRWb 7, 1295-1297, HessFlNAtl K. 38; Dittmaier (1963), S. 161, Post (1982), S. 133, Vielsmeier (1995), S. 283. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Koppel; DWB: → koppel; Lexer: → koppel; PfälzWb: → koppel; Wörterbuchnetz: → Koppel
Referenz
Vgl. Köppel.