Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Südhessisches Flurnamenbuch

Gemeinde

Büschel · Dürr
Deutung
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Literatur
Schützeichel 109, Lexer 1, 839; Kluge/Seebold 311; DWB 4, 1, 2, 3220 f.; SHessWb 2, 1237, PfälzWb 3, 189 f.; HessFlNAtl K. 3; Dittmaier (1963), S. 87, Ramge (1979), S. 126, Zernecke (1991), S. 185 f., Vielsmeier (1995), S. 171 s. u. gemein. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
DWB: → gemeinde; Lexer: → gemeinde; PfälzWb: → gemeinde; Wörterbuchnetz: → Gemeinde
Anmerkung zu den Belegen
Allgemein verbreitet, sehr starke Auswahl: nur Simplizia, einige historische Belege und Sonderkombinationen.
Referenz
Vgl. Allmende · Gemein.