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Südhessisches Flurnamenbuch

Domherren

Deutung
Zu mhd. tuomherre sw. M. ‚Domherr, Domgeistlicher‘. Der Beleg aus Klein-Rohrheim bezieht sich auf das Domkapitel. Die Namen erinnern an Besitz des Domstifts zu Mainz, der Beleg aus Nordheim bezieht sich dagegen wohl auf das Wormser Domstift.
Literatur
Müller (1937), S. 516 f.; Lexer 2, 1575; Kluge/Seebold 188 s. u. Dom; DWB Neub. 6, 1227; PfälzWb 2, 326 f.; DRWb 2, 1020; Dittmaier (1963), S. 58, Zernecke (1991), S. 126. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
Wörterbuchnetz: → Domherren