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Südhessisches Flurnamenbuch
Ufer
- → Ente · Lang
- Deutung
- Zu mhd. uover, uober st. N. ‚Ufer‘. Abweichend von der heute in der Standardsprache geltenden Hauptbedeutung ‚Begrenzung, Rand eines Gewässers‘ bezieht sich Ufer in FlN meist auf die Bedeutung ‚Rain, Abhang, Wegrand‘. So ist Ufer in Hessen auch als Appellativ belegt.
- Literatur
- Lexer 2, 1998, Baufeld 233; Schiller/Lübben 3, 250; Kluge/Seebold 845 f.; HessNassWb 4, 211, PfälzWb 6, 866; HessFlNAtl K. 84; Dittmaier (1963), S. 322, Ramge (1979), S. 284. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Ufer; HNWB: → Ufer; Lexer: → ufer; PfälzWb: → ufer; Wörterbuchnetz: → Ufer

