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Südhessisches Flurnamenbuch
Propst
- Deutung
- Zu ahd. probist ‚Vorsteher‘, mhd. brobest st. M. ‚Vorgesetzter, Aufseher, Probst‘, einer Entlehnung aus altfrz. provost aus mittellat. propositus ‚Vorgesetzter‘. Die christliche Bedeutung ist vor allem ‚Leiter eines Stifts oder Klosters‘. Es handelt sich um Klosterbesitz, dessen Einkünfte und Nutzung dem Propst oder der Propstei eines Klosters zustanden. Der Beleg aus Weiher zeigt aber, dass auch der FamN Probst namengebend sein konnte.
- Literatur
- Gottschald 393; Schützeichel 206, Lexer 1, 357 f.; Kluge/Seebold 650; DWB 7, 2169, DFWB 2, 696 f.; SHessWb 1, 1127, PfälzWb 1, 1251; Bach 2, § 357; Vielsmeier (1995), S. 383 f. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Propst; DWB: → propst; PfälzWb: → propst; Wörterbuchnetz: → Propst

