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Südhessisches Flurnamenbuch
Bastert
- Deutung
- Zu mhd. bastart st. M. ‚uneheliches Kind, unechtes Zeug‘, einer Entlehnung aus altfrz. bastard, fils de bast ‚anerkannter Sohn eines Adeligen und einer nicht mit diesem verheirateten Frau‘. Als Benennungsmotiv kommt die Überlassung des Flurstücks als Abfindung in Betracht.
- Literatur
- Lexer 1, 134; Kluge/Seebold 84. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- Wörterbuchnetz: → Bastert

