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Südhessisches Flurnamenbuch
Meier
- Deutung
- Teils zum FamN Meier u. ä., teils zu der dem Namen zu Grunde liegenden Tätigkeitsbezeichnung Meier, ahd. meior, meiur, meiger ‚Wirtschaftsverwalter, Vogt‘, mhd. meier, meiger st. M. ‚Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Güter führt und in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt‘. Es handelt sich um eine Entlehnung aus lat. māiōr(em), verkürzt aus māiōr domūs.
- Literatur
- Starck/Wells 405, Lexer 1, 2074 f., Baufeld 168; Kluge/Seebold 550; DWB 6, 1902; SHessWb 4, 611 f., PfälzWb 4, 1276 f.; Zernecke (1991), S. 342. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Meier; DWB: → meier; Lexer: → meier; PfälzWb: → meier; Wörterbuchnetz: → Meier

