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Südhessisches Flurnamenbuch

Kämmerer

Deutung
Zu ahd. kamarâri ‚Kämmerer, Kammerdiener, Schatzmeister‘, mhd. kamerære st. M. ‚Kämmerer, Schatzmeister‘, einer Entlehnung aus lat. camerarius, oder dem daraus entstandenen FamN (Seckmauern). Die Flurstücke waren im Besitz eines Kämmerers, wohl der Kämmerer von Worms.
Literatur
Starck/Wells 320, Lexer 1, 1501, Baufeld 138; Pfeifer 1, 613 s. u. Kammer; DWB 5, 117 f.; Ramge (1979), S. 167 f. ⟨für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich⟩
Vernetzung
MHFB: → Kämmerer; DWB: → kaemmerer; Wörterbuchnetz: → Kämmerer
Referenz
Vgl. Kammer.