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Südhessisches Flurnamenbuch
Graf
- → Heimgraf · Landgraf · Zentgraf
- Deutung
- Wohl meist zu ahd. grâfo ‚Graf, Vorsteher, Statthalter‘, mhd. grâve sw. M. ‚Graf, Gerichtsvorsitzender‘. Historische Belege sind vielfach nicht von den zu hess. Greffe ‚Gerichtsschreiber, Gemeindeschreiber; Dorfvorstand‘ gehörenden Namen zu trennen. Daher sind hier nur die eindeutigen Fälle mit dem Stammvokal /ɑ/ aufgeführt. Daneben steht als Adjektivableitung gräflich. Diese Namen erinnern an gräflichen Besitz, so in Heppenheim an den des einstigen Landesfürsten Landgraf Ludwig V.
- Literatur
- Karg-Gasterstädt/Frings 4, 399 f., Lexer 1, 1074; Kluge/Seebold 333; DWB 4, 1, 5, 1698 f.; SHessWb 2, 1435 f., PfälzWb 3, 403 f.; Dittmaier (1963), S. 91, Ramge (1979), S. 131 s. u. Gräfen, Zernecke (1991), S. 195, Vielsmeier (1995), S. 178; Metzendorf (1986), S. 114. 〈für die Seitenangaben sind die im Quellen- und Literaturverzeichnis (PDF) aufgeführten Ausgaben maßgeblich〉
- Vernetzung
- MHFB: → Graf; DWB: → graf; Lexer: → graf; PfälzWb: → graf; Wörterbuchnetz: → Graf
- Referenz
- Vgl. Grefe.

